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Rahmenvereinbarung zwischen Reservistenverband und DLRG für die Ausbildung im Schwimmen, Rettungsschwimmen und Erster Hilfe geschlossen

Präsident Ernst-Reinhard Beck MdB und Dr. Klaus Wilkens, Präsident der DLRG, haben am Dienstag, 5. September 2006, eine Rahmenvereinbarung zwischen ihren Verbänden in Berlin unterzeichnet. Künftig kooperieren Reservistenverband und Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft bei der Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie bei der Erste-Hilfe-Ausbildung. Die Vereinbarung gilt für zunächst fünf Jahre.

 

Für die neuen Aufgaben und Anforderungen an die Reservisten braucht es eine umfassendere Ausbildung - nicht nur im militärischen Sinne. Der Auftrag des Reservistenverbandes erfordert im Rahmen seiner Aktivitäten Maßnahmen der Schwimm-, der Rettungsschwimmausbildung und der Ersten Hilfe sowie bei der Aufsicht und Durchführung spezieller Vorhaben den Einsatz ausgebildeter Rettungsschwimmer. Dazu stellt die DLRG im Rahmen ihres satzungsgemäßen Auftrages zur Förderung aller Maßnahmen für die Bekämpfung des Ertrinkungstodes dem Reservistenverband ihre Kompetenz und ihre Strukturen zur Verfügung, seinen Auftrag in der bestmöglichen Qualität zu erfüllen.

 

Soweit örtlich verfügbar, stellt der Reservistenverband die Infrastruktur für die Ausbildung seiner Angehörigen wie Schwimmbäder oder Ausbildungsräume zur Verfügung. Ansonsten wird die ausbildende DLRG-Gliederung für einen möglichst kostengünstigen Ausbildungsrahmen sorgen. Die Kosten für die Durchführung der Ausbildung (einschließlich Prüfkarte, Urkunde und notwendiger Unterlagen) werden für alle Angehörigen des Reservistenverbandes, die an einer Ausbildung teilnehmen bzw. als Rettungsschwimmer eingesetzt werden sollen, vom Reservistenverband übernommen.

 

Der Reservistenverband benennt auf seiner Ebene einen oder mehrere Fachbeauftragte für die Ausbildungsbereiche, welche mit der DLRG eng zusammenarbeiten. Zusätzlich können regional zuständige Fachbeauftragte benannt werden.

 

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