VGB-Zusatzversicherung – für DLRG und Untergliederungen nicht notwendig
In den letzten Tagen hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft eine allgemeine Pressemitteilung versendet, in der sie auf die von ihr angebotene Zusatzversicherung für gewählte Ehrenamtsträger hinweist. Um Irritationen bei evtl. Veröffentlichungen zu vermeiden weisen wir darauf hin, dass ein solch ergänzender Versicherungsschutz für die DLRG und ihre Untergliederungen nicht notwendig ist.
Die DLRG ist als in der Wohlfahrtspflege tätige Hilfsorganisation im Sinne des § 2 SGB VII kraft Gesetz versichert. Eine Übersicht über den Versicherungsschutz im Ehrenamt gibt es hier: http://www.dlrg.de/Tabellarische_UEbersicht.35153.0.html