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Vorsicht bei Stadtplanskizzen aus dem Netz – Urheberrecht

Die Homepage ist fast fertig, nur ein Anfahrtsplan fehlt noch. Zur Illustration wird noch schnell eine passende Anfahrtsskizze aus einem Stadtplan bei Google rausgesucht und in die Homepage eingebunden. Doch Vorsicht! Für den Verein kann das richtig teuer werden. Auch wenn es bei den Bildern aus dem Internet nicht dabei steht, es gilt immer das Urhebergesetz (UrHG) und das hat es in sich. Wer sich fremder Fotos oder Skizzen ohne ausdrückliche Genehmigung bzw. Lizenzvertrag bedient, macht sich strafbar und kann zu hohen Schadensersatzzahlungen verurteilt werden. Hinzu kommen die Anwaltskosten für die Abmahnung.

 

Die DLRG Bundesgeschäftsstelle erhält oft Anfragen von verzweifelten Gliederungen, die um Prüfung und Rechtsbeistand bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts bitten. In der Regel sind diese nicht von Abmahnvereinen sondern renommierten Anwaltskanzleien erstellt und können formal nicht beanstandet werden. Bei einer berechtigten Abmahnung bleibt den Betroffenen nichts weiter übrig, als eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und somit juristisch eine Wiederholungsgefahr auszuschließen. Finanziell sind dann noch die Anwaltskosten sowie die Schadensersatzleistungen zu tragen. Dabei haftet in der Regel nicht der Internetbeauftragte sondern derjenige, der für die Website als verantwortlich eingetragen ist – in der Regel der 1. Vorsitzende je nach Satzung.

Einige Firmen bieten Fotos und Stadtpläne gegen Lizenzgebühr oder gebührenfrei gegen Verlinkung an – dies steht normalerweise in den AGBs der Anbieter auf deren Homepage. Freies Bildmaterial stellt auch die Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Generell sollte der Rechteinhaber der Texte-, Fotos und Skizzen immer vorab schriftlich um Genehmigung gebeten werden. Das spart teure Überraschungen.

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