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Heute schon GEZahlt?

Nicht nur das Thema Internet-PCs und Rundfunkgebühr sorgen dafür, dass unsere Gliederungen in letzter Zeit häufiger an die GEZ gedacht haben.

In den letzten Monaten hat die GEZ bundesweit stärkere Aktivitäten entwickelt, um nicht angemeldete Rundfunkempfänger zu identifizieren. Dies führt dazu, dass auch bei unseren Gliederungen das ein oder andere Mal die netten Damen und Herren der GEZ klingelten.
Zunächst ist festzustellen, dass es sich hier nicht um die Erschließung neuer Einnahmequellen geht. Schon immer waren auch bei gemeinnützigen Organisationen Rundfunkempfänger anzumelden und die entsprechenden Gebühren abzuführen. Ausnahmen bzw. Befreiungen von der GEZ gibt es nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auf Antrag ausschließlich für einen sehr eingegrenzten Bereich von Organisationen. Hierzu zählen Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Einrichtungen für Suchtkranke. Der Bereich gemeinnütziger Vereine findet hier aber keine Berücksichtigung.

Neu in der Diskussion ist gegenwärtig die Rundfunkgebührenpflicht von an das Internet angebundenen PCs, die im Oktober 2004 im Rundfunkgebührenstaatsvertrag festgelegt wurde und ab 01.01.2007 greifen soll. Hier stand zu befürchten, dass Privatpersonen (z.B. ein Vereinsschatzmeister, der zu Hause ein Rundfunkgerät angemeldet hat) bei Nutzung eines internetfähigen PC´s für Vereinszwecke, Gebühren bezahlen müssen. Und wie ist es, wenn ein vereinseigener internetfähiger PC zu Hause genutzt wird?
Von der GEZ wurde jetzt zugesichert, dass für beide Fälle keine Gebührenpflicht besteht.

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