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Freistellung von GEZ-Gebühr bei Nachweis von Jugendsozialarbeit möglich

Nach dem Bericht auf die eventuell bestehende GEZ-Gebührenpflicht bei Computer (wenn noch gar kein Gerät angemeldet wurde) in unserem letzten Newsletter, erreichte uns ein Hinweis des Kameraden Jürgen Hartmann von der Ortsgruppe Wartenburg. Seine Ortsgruppe hat sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:

  • Es muss Jugendsozialarbeit (soziale Gruppenarbeit) geleistet werden, die  durch das zuständige Jugendamt bescheinigt wird.
  • Es muss eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorliegen, in welchem der gemeinnützige Zweck des Finanzamtes bestätigt wird.
  • Der Empfangsgeräte werden für die Jugendlichen des Ortsverbandes bereit gehalten.

 

Werden die Bescheinigungen dem Antrag auf Befreiung beigelegt und dieser mit Jugendsozialarbeit begründet, so wird in der Regel die Befreiung von der GEZ-Gebühr genehmigt.

 

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