Schwimmkurs mit besonderen Auflagen auch für Epileptiker möglich
In Auswertung der Beschlusslage im Ressort Medizin teilt die Leitung Ausbildung als Konsequenz für die Schwimmausbildung mit:
Grundsätzlich können Personen mit Anfallsleiden (z. B. Epilepsie) an Schwimmkursen teilnehmen. Diese Teilnehmer bedürfen jedoch einer 1:1 Beaufsichtigung! Im Schwimmbad ist ein ständiger Sichtkontakt und an offenen Gewässern ein Körperkontakt notwendig. Eine Rettungsschwimm- oder Tauchausbildung ist für diesen Personenkreis nicht zulässig!