Versicherung I: Rettungshunde im Einsatz haftpflichtversichert
Verursacht ein Rettungshund während der Ausbildung oder eines Einsatzes einen Schaden und werden dabei Sachen oder Personen beschädigt, so besteht über die Betriebshaftpflichtversicherung der DLRG-Bundesgeschäftsstelle ein automatischer Versicherungsschutz. Zusätzliche Beiträge werden hierfür nicht erhoben. Es muss lediglich eine zeitnahe Schadensmeldung an die Versicherungsstelle der Bundesgeschäftsstelle erfolgen, damit der Schaden reguliert werden kann.
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