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Versicherung II: Verspätete Schadensmeldung kann Versicherungsschutz kosten

Meldet die DLRG-Gliederung einen Schaden, für den sie haften muss, der Versicherung nicht zeitnah, kann dies zu einem Verlust der Versicherungsleistung führen. Ein Beispiel:

In der Regel ist eine Gliederung über ihre Betriebshaftpflichtversicherung vor Schäden abgesichert, die ein von der Gliederung beauftragtes Mitglied während eines Einsatzes verursacht. Dies gilt aber nur, wenn der Schaden unmittelbar (d.h. in der Regel binnen drei Tage) bei der Versicherung gemeldet wird. Unterlässt die Gliederung die Schadensmeldung, weil sie erst die Meldung des Geschädigten abwarten will, führt dies dazu, dass die Versicherung nicht mehr zahlen muss. Die Gliederung muss dann selbst für den Schaden aufkommen.

Im vorliegenden Fall dauerte die Schadensmeldung knapp ein Jahr. „Das war eindeutig zu viel“, erklärt DLRG-Versicherungsexperte Florian Nötzel (Bild). Die Versicherung musste den Schaden nicht mehr bezahlen.

„Jede Gliederung sollte einen Schaden sofort vorsorglich melden, auch wenn noch nicht feststeht, ob der Geschädigte seine Ansprüche geltend macht. Da reicht doch schon ein Dreizeiler, was passiert ist. Natürlich müssen dann auch die Fragen des Versicherers gleich beantwortet werden, sofern das möglich ist“, rät Nötzel weiter.

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