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Neuer Rahmenvertrag Kraftfahrtversicherung für DLRG-eigene Fahrzeuge

Bereits Ende Dezember hat der Versicherungsbereich über die Fortführung des Rahmenvertrages mit dem Landwirtschaftlichen Versicherungsverein Münster a.G. (LVM) berichtet. Jetzt ist der neue Rahmenvertrag endgültig verhandelt und die Bedingungen stehen fest. In diesem Zusammenhang gilt der Dank all den Gliederungen, die durch schnelle Rücksendung der  Vollmacht unsere Verhandlungsposition gestärkt haben.

So besteht ab sofort die Möglichkeit, auch die Fahrzeuge, die ausschließlich für DLRG-Zwecke genutzt werden, aber keine Sonderzulassung besitzen, günstiger zu versichern. Außerdem gibt es eine Änderung in der Regressklausel: Bisher war es möglich, bei den Fahrern im Schadenfall bei grober Fahrlässigkeit Regress zu nehmen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand bei Rot über eine Ampel fährt und einen Unfall verursacht. Dann könnte die Vollkasko-Versicherung das an die Gliederung gezahlte Geld für die Reparatur vom Fahrer zurückfordern, der die Summe dann aus eigener Tasche bezahlen müsste. Hierauf wird zukünftig vom Versicherer verzichtet. Einzige Ausnahme hiervon bleibt das Fahren unter Alkoholeinfluss, bei dem auch zukünftig ein Regressanspruch bestehen bleibt.

 

Die Umstellung aller bei dem LVM bestehenden Verträge für DLRG-Fahrzeuge wird im Laufe des Jahres rückwirkend zum 1.Januar 2007 erfolgen. LVM wird hierzu den jeweiligen Vertrag stornieren und ihn gleich wieder unter den neuen Bedingungen in Kraft setzen. Die Gliederung erhält dann automatisch einen Nachtrag.

Die Inhalte und Bedingungen des neuen Rahmenvertrages findet ihr hier.

 

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