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Richtiger Versicherungsschutz: gesetzliche Unfallversicherung

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz richtet sich nach dem SGB VII und ist eine Versicherung, die im Bereich Sozialversicherungen anzusiedeln ist. Hiernach sind Helfer in Hilfeleistungsorganisationen bei Ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit beitragsfrei und automatisch unfallversichert. Hierzu gehören Vorstandsmitglieder bei Ihrer Vorstandarbeit, Wachgänger bei Wachdiensten, Ausbilder bei der Schwimmausbildung, Referenten bei Lehrgängen, Mitglieder bei der Teilnahme an div. Veranstaltungen, Jugendliche bei der Teilnahme an Jugendmaßnahmen und noch vieles mehr. Ob die Teilnehmer bei der geplanten Aktivität über die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind, muss ggfs. individuell geprüft werden. Hier hilft die Versicherungsabteilung im Bundeszentrum gerne weiter.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst ab dem vollendeten 10. Lebensjahr. Dies gilt für alle Tätigkeiten innerhalb der DLRG, nicht aber im Bereich der Schwimmausbildung. Hier beginnt der Versicherungsschutz erst bei der Teilnahme an einem Rettungsschwimmkurs (Bronze, Silber, Gold) und hier erst frühestens ab einem Alter von 12 Jahren. Das heißt, das alle Teilnehmer, die bei der DLRG einen normalen Schwimmkurs besuchen, nicht gesetzlich unfallversichert sind. Bei der Teilnahme an Ausbildungen wie Rettungsschwimmschein, Erste-Hilfe-Ausbildung, etc. besteht nicht nur Versicherungsschutz für Mitglieder, sondern auch für alle teilnehmenden Nichtmitglieder.

Erleidet jetzt ein Ausbilder oder Teilnehmer bei einer der o.g. Aktivitäten einen Unfall, dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung an die Stelle der eigenen Krankenversicherung und übernimmt die anfallenden Heilbehandlungskosten. Die Praxisgebühr von 10,- Euro, bekannt von den gesetzlichen Krankenkassen, fällt in der gesetzlichen Unfallversicherung NICHT an, ebenso wie die Zuzahlungen von 10,- Euro pro Tag bei stationären Krankenhausaufenthalten.

Ist ein Unfall aufgetreten, der über die gesetzliche Unfallversicherung abgewickelt wird, ist unverzüglich nach dem Unfall durch die Gliederung / den Verletzen eine Unfallanzeige zu erstellen und in 2-facher Ausführung direkt an die zuständige Unfallkasse zu schicken.

Dies war nur ein kleiner und erster Einblick in den großen Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Leistungen findet ihr im Infoblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Bei Fragen steht euch Herr Nötzel, von der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

Nächsten Monat stellen wir euch den „Gruppenunfallversicherungsvertrag“ vor. Hier sind alle Personen versichert, die nicht in die gesetzliche Unfallversicherung fallen und somit zusatzversichert werden müssen.

 

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