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Struktur-Förderfonds des Bundesverbandes - Antragsschluss: 1. November 2007

Wie im Rundschreiben 13/07 mitgeteilt, haben die Gliederungen die Möglichkeit für Projekte zum Ausgleich von Struktur- und Entwicklungsdefiziten besondere Fördermittel aus dem Strukturfonds des Bundesverbandes zu beantragen.  

Die Förderung soll dazu dienen, Struktur- und Entwicklungsdefizite im Verband auszugleichen. Ein förderungswürdiges Projekt muss dabei von allen Ebenen parallel ideell wie materiell unterstützt werden. Um dieses gemeinsame Bemühen herauszustellen, können Anträge auch nur über den jeweiligen Landesverband und mit dessen Befürwortung an das Präsidium gestellt werden. Alle sonstigen denkbaren Förderwege sollten ausgeschöpft sein bzw. ggf. als Kofinanzierung einfließen, bevor ein Antrag auf den Weg gebracht wird.  

Über die Bezuschussung der eingehenden Anträge entscheidet der Förderbeirat unter Vorsitz des LV-Präsidenten Schleswig-Holstein, H.H. Hatje.

Die anliegenden Förderrichtlinien geben einen Hinweis auf die wichtigsten Bedingungen. Anträge sind auf den ebenfalls beiliegenden Formblättern einzureichen.

Nach Festlegung des Präsidialrates sind die Anträge für das Förderjahr 2008 bis zum 1. November 2007 über die LV dem Bundesverband zuzuleiten.

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