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Richtiger Versicherungsschutz: Gruppenunfallversicherungsvertrag

Immer wieder stellen sich die Gliederungen die Frage: „Ist meine Gliederung richtig versichert?“ oder „Ist meine Gliederung überhaupt versichert?“.

Wie bereits in den letzten Newslettern angekündigt, werden wir Monat für Monat eine Versicherung vorstellen.

Heute wollen wir euch den Gruppenunfallversicherungsvertrag vorstellen:

Im diesem Vertrag werden alle Personen versichert, die keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz haben. Den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz haben wir euch ja bereits im letzten Newsletter vorgestellt.

Folgende Personengruppen werden über den Gruppenunfallversicherungsvertrag der DLRG versichert:

  • alle Mitglieder bis 10 Jahre
  • alle Mitglieder über 10 Jahre in der Anfängerschwimmausbildung
  • alle Nichtmitglieder in der Anfängerschwimmausbildung (altersunabhängig)
  • Mitglieder und Nichtmitglieder bei der Teilnahme an Breitensportkursen.

Für die o.g. Personengruppen fehlt bei der Schwimmausbildung und bei der Teilnahme an Vereinsaktivitäten der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Damit aber diese Personen eine gewisse Gleichstellung im Verband haben, müssen die Personen im Gruppenunfallversicherungsvertrag versichert werden.

Die Meldung für den Vertrag erfolgt über die Mitgliederstatistik. Die Ortsgruppen, Stützpunkte, Kreisgruppen, etc. geben diese Statistik elektronisch über das VHU-Programm an ihre nächst höheren Gliederungen bis zum Bundesverband weiter, wo die Versicherungsabteilung die für die Versicherung erforderlichen Daten auswertet. Wichtig ist, dass bei der Weitergabe an die nächst höhere Gliederung die Daten nicht kumuliert (zusammengefasst) werden, so dass immer jede meldende Gliederung erkennbar ist. Wenn die Daten alle elektronisch gemeldet werden, dann braucht der Bezirk zukünftig auch keinen Erfassungsbeleg zum Gruppenunfallversicherungsvertrag ausfertigen. Dies setzt aber die elektronische Meldung aller Gliederungen in dem jeweiligen Bezirk voraus.

Die Mitglieder bis 10 Jahre sind unter Punkt 2. a) automatisch immer gemeldet, die weiteren Gruppen sind unter 2. d)-f) zu finden. Diese Daten werden nur für die Versicherungen erfasst.

Die Mitglieder bis 10 Jahre sind dann bei allen satzungsgemäßen Tätigkeiten versichert, hierzu zählen auch jugendpflegerische Maßnahmen.

Der Begriff Anfängerschwimmausbildung umfasst die Schwimmausbildung, beginnend mit dem Baby-Schwimmen bis zur Junior-Retter-Ausbildung. Hierzu zählen auch die normalen Schwimmabzeichen für Erwachsene.

Bei der Teilnahme an Breitensportkursen (Aqua-Jogging, Wassergymnastik, etc.) fehlt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Viele Gliederungen wissen das nicht. Führt somit eine Gliederung solch einen Kurs durch, dann besteht kein Versicherungsschutz. Die Teilnehmer am Kurs müssen über den Gruppenunfallversicherungsvertrag versichert werden.

Wird erstmalig im Laufe des Jahres die Schwimmausbildung mit Nichtmitgliedern durchgeführt oder findet erstmalig ein Breitensportkurs statt, dann sollte dieser bei der Versicherungsstelle im Bundesverband angemeldet werden. Mit der Meldung in der Mitgliederstatistik per 31.12. des Jahres besteht auch automatisch für das Folgejahr Versicherungsschutz.

Kommt es einmal zu einem Unfall der o.g. Personengruppen, dann hat die Krankenkasse des Verletzten die Heilbehandlungskosten zu tragen. Über den Gruppenunfallversicherungsvertrag sind dann versichert: Todesfall- und Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten und Zusatz-Heilkosten. Über die Zusatz-Heilkosten wären dann z.B. Eigenanteile bei Zahnersatz bis zu 160,- Euro pro Zahn, bis max. 1.500,- Euro versichert.

Bei einem Unfall ist das Formblatt „Unfallanzeige“ auszufüllen, von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und im Original an die Bundesgeschäftsstelle zu senden.

Der Gruppenunfallversicherungsvertrag ist eine Pflichtversicherung. Alle Gliederungen müssen die o.g. Personengruppen in dem Vertrag melden und somit versichern. Gliederungen, die zugleich Mitglied im Sportbund sind und dort bereits die Unfallversicherung integriert haben, sind hiervon befreit. Dies meldet uns dann im Zweifel aber der Landesverband.

Die Prämie pro Person und Jahr beträgt 0,31 Euro und wird durch die Meldung in der Mitgliederstatistik automatisch berechnet.

Dies war nun ein kleiner Einblick in den Bereich des Gruppenunfallversicherungsvertrages. Weitere Informationen findet ihr im Infoblatt.

Bei Fragen steht euch Herr Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

Nächsten Monat stellen wir euch die „erweiterte Sporthaftpflichtversicherung“ vor. Hier besteht die Möglichkeit Privat-Fahrzeuge zu versichern, die dann bei Fahrten für die DLRG versichert sind.

 

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