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Versicherung: Meldung von Haftpflichtschäden

Bei der Meldung von Haftpflichtschäden durch die Gliederungen stellen wir immer wieder fest, dass es zu Problemen in der Bearbeitung kommt:

Schäden werden z.B. viel zu spät gemeldet oder zwischendurch hat es bereits eine Schadenregulierung durch die Gliederung gegeben, ohne Rücksprache mit dem Versicherer gehalten zu haben.

Dies sind Probleme, die ggf. den Versicherungsschutz gefährden können.

Hier ein paar Hinweise zum Umgang und zur Meldung von Haftpflichtschäden:

Schädigt ein DLRG-Mitglied die DLRG-Gliederung oder ein DLRG-Boot einen Dritten (Geschädigter), dann darf gegenüber dem Geschädigten kein Schuldanerkenntnis erfolgen. D.h. gegenüber dem Geschädigten darf nicht eingestanden werden, dass man Schuld hat.

Gegenüber dem Geschädigten dürfen keine Schadenzahlungen erfolgen, ohne dies vorher mit dem Haftpflichtversicherer der DLRG abgesprochen zu haben.

Haftpflichtschäden müssen innerhalb von 1 Woche an die Versicherungsstelle im Bundesverband gemeldet werden, damit eine schnelle Weitermeldung an den Versicherer erfolgen kann.

Schäden sollten, sofern machbar, immer fotografiert werden, um gegenüber dem Haftpflichtversicherer alles richtig weitergeben zu können.

Beim Ausfüllen der Schadenanzeige werden oft falsche Angaben gemacht oder an falschen Stellen eingetragen. Sollten beim Ausfüllen der Schadenanzeige Fragen auftreten, dann lieber gleich mit der Versicherungsstelle Rücksprache halten.

Werden diese Hinweise nicht beachtet, bzw. die Regeln nicht eingehalten, dann kann sich der Versicherer auf die Leistungsfreiheit berufen und braucht den Haftpflichtschaden nicht zu bezahlen und die Gliederung bleibt auf den Kosten sitzen.

Das aktuelle Schadenformular findet ihr hier.

Bei Fragen steht euch Herr Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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