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Richtiger Versicherungsschutz Teil 4: Erweiterte Sporthaftpflichtversicherung

Über die erweiterte Sporthaftpflichtversicherung werden private Fahrzeuge, die für DLRG-Fahrten (z.B. zur Vorstandssitzung, zur Ausbildung oder Wachdienst) genutzt werden, versichert. Hier können sowohl Funktionsträger (Vorstand, Sachbearbeiter, Referenten, etc.) gemeldet und somit die jeweiligen Fahrten mit dem Privatfahrzeug versichert als auch eine Helferpauschale abgeschlossen werden. Hiermit wären dann auch Nicht-Funktionsinhaber (Eltern, Mitglieder ohne Funktion) für DLRG-Fahrten versichert.

Die Versicherung kann in 2 Varianten abgeschlossen werden. Entweder „mit“ oder „ohne“ Prämienrückstufung. Da in dem Vertrag vereinbart ist, dass grundsätzlich bei einem Schadenfall immer zuerst die eigene Versicherung in Anspruch genommen werden muss, macht es Sinn die Variante „mit“ Prämienrückstufung abzuschließen. Hier ist dann sichergestellt, dass auch Mehrprämien durch die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko- oder Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der folgenden Rückstufung durch einen Schadenfall abgesichert sind. Die Versicherung beteiligt sich an der Mehrprämie für 3 Jahre bis max. 1.500 Euro.  

Beispiel: Der 1. Vorsitzende hat ein Privat-Fahrzeug mit Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Er fährt zur Vorstandssitzung und durch Glatteis kommt sein Fahrzeug von der Fahrbahn ab. Er schleudert in ein anderes Auto auf der Gegenfahrbahn. Das andere Fahrzeug ist beschädigt und am eigenen Fahrzeug ist ebenfalls ein Schaden in Höhe von 3.000 Euro entstanden. Er meldet jetzt den Schadenfall seiner Versicherung. Die Kraftfahrzeug-Haftpflicht reguliert den Fremdschaden am anderen Fahrzeug. Durch die Schadenregulierung wird der 1. Vorsitzende in seiner Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zurückgestuft. Die Mehrprämie beträgt für die nächsten 3 Jahre 250 Euro. Die Vollkaskoversicherung übernimmt jetzt den Eigenschaden in Höhe von 3.000 Euro. Es bestand aber eine Selbstbeteiligung von 300 Euro und der Vertrag wird in der Vollkaskoversicherung ebenfalls zurückgestuft. Die Mehrprämie für die nächsten drei Jahre beträgt dort 450 Euro. Durch die erweiterte Sporthaftpflichtversicherung erfolgt jetzt eine Regulierung. Sie übernimmt die Mehrprämien durch die Rückstufung und die eigene Selbstbeteiligung. Von diesem Gesamtbetrag wird dann die Selbstbeteiligung (SB) von 150 Euro abgezogen, die grundsätzlich bei dieser der erweiterten Sporthaftpflichtversicherung vereinbart wurde.

Entschädigung: 250 Euro + 300 Euro + 450 Euro = 1000 Euro - 150 Euro (SB) = 850 Euro Entschädigung.
In der Versicherungsvariante „ohne“ Prämienrückstufung hätte es keine Entschädigung gegeben.  

Besteht bei einem Fahrzeug nur eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit/ohne Teilkaskoversicherung dann würde man den Eigenschaden über den Vertrag ersetzt bekommen, egal ob die Variante „ohne“ oder „mit“ Prämienrückstufung abgeschlossen wurde.  

Den genauen Umfang der versicherten Fahrten, die Voraussetzungen was ein Privat-Fahrzeug ist, den Umfang der Funktionsträger und Prämiensätze findet ihr hier  in dem umfangreichen Infoblatt im Internet.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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