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Fundraising: Bußgeldmarketing

In Zeiten immer knapper werdender öffentlichen Mittel und Zuschüsse, ist es für DLRG-Gliederungen immer wichtiger, sich zusätzliche Einnahmen zu erschließen.

Eine Möglichkeit an finanzielle Mittel zu kommen, stellen die Bußgelder dar. Wird jemand verurteilt, dann verhängen Richter sehr oft Geld- anstelle von Gefängnisstrafen. Hierbei entscheidet dann meist der Richter, welche Organisation das zu zahlende Bußgeld erhalten soll.

Um diese Gelder zugeteilt zu bekommen, muss sich die Gliederung auf die Bußgeldliste des zuständigen Gerichts eintragen lassen. Dies geschieht über einen Antrag, dem folgende Unterlagen beigefügt sein müssen:

  • Vereinsregisterauszug und Satzung
  • Angaben zum Wirkungskreis
  • Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid oder ein vorläufiger Bescheid des Finanzamts
  • Anerkennung als Träger der Jugendhilfe oder andere Bescheinigungen (wenn vorhanden)
  • Bankverbindung

Empfohlen wird, gut aufbereitetes Informationsmaterial über die Arbeit der Gliederung beizufügen und einen persönlichen Kontakt zu den zuständigen Richtern und Staatsanwälten aufzubauen. Hilfreich sind zudem vorgefertigte Adressaufkleber und vorgedruckte Überweisungsträger mit der Kontonummer der Gliederung.

Doch auch der Aufwand, der mit den Zahlungen verbunden ist, darf nicht unterschätzt werden. So muss dem Gericht der Eingang des Bußgeldes zeitnah bestätigt bzw. auch die „Nichtzahlung“ gemeldet werden. Eine Zuwendungsbestätigung darf für diese Zahlungen nicht ausgestellt werden.

Natürlich gibt es noch viele andere Möglichkeiten der Mittelgewinnung für Gliederungen. Weitere Informationen, praktische Tipps und juristische Aspekte bietet das Fundraisingseminar I, dass vom 13.-15.4. im Hotel Delphin in Bad Nenndorf stattfindet.

 

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