Förderung des Ehrenamts beschlossen
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Der Bundestag billigte jetzt das Gesetz zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements. So gibt es zukünftig einen allgemeinen Freibetrag in Höhe von bis zu 500 Euro für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Die Übungsleiterpauschalen steigen von 1848 auf 2100 Euro.
Aber auch das Spenden wird einfacher: So sind künftig bis zu 20 Prozent des Jahreseinkommens von der Steuer absetzbar. Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung als Nachweis aus.
Das Gesetz tritt nach der noch fehlenden Bestätigung durch den Bundesrat rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.