Zeltversicherung
Die Zelte der DLRG-Gliederungen sind über die automatischen Versicherungen der DLRG nicht versichert. Es muss also eine extra Versicherung abgeschlossen werden. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Zelte werden in einer dauerhaften (jährlichen) oder auch kurzfristigen Zeltversicherung gegen die Gefahren Feuer und Sturm versichert. Damit sind dann Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen versichert, die aufgrund eines Sturmes oder Feuers am Zelt entstehen. Diese Versicherung ist bei häufigem Gebrauch eigener Zelte sehr sinnvoll. Weitere Infos findet ihr hier.
- Die Zelte können alternativ auch kurzfristig über die Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsausrüstungsversicherung versichert werden. Hier wären dann jegliche Beschädigungen am Zelt versichert. Diese Versicherung ist sinnvoll bei geliehenen Zelten, die bei Einmalveranstaltungen eingesetzt werden. Weitere Infos findet ihr hier.
- Besteht über die Gliederung eine Inventarversicherung, dann wären dort die Zelte gegen die versicherten Gefahren (z.B. Feuer, Diebstahl, Sturm, Leitungswasser) versichert. Dies aber nur, wenn diese auch in den Räumlichkeiten (Risikoorten) liegen. Das bedeutet, dass selbst Zelte, die auf dem eigenen Grundstück aufgebaut sind und sich in Gebrauch befinden, über die Inventarversicherung nicht versichert sind. Dann muss eine der oben genannten Versicherungen abgeschlossen werden, um Versicherungsschutz zu haben.