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Richtiger Versicherungsschutz

Immer wieder stellen sich die Gliederungen die Frage: „Ist meine Gliederung richtig versichert?“ Der Versicherungsschutz jeder Gliederung kann und muss individuell gestaltet sein. Wie wichtig der „richtige“ Versicherungsschutz ist, wird leider oft erst im Schadenfall festgestellt. Da kann es aber schon längst zu spät sein. Heute wollen wir die Gebäude-, Inventar,- und Glasversicherung vorstellen:

 

1. Gebäude: Wer eigene Gebäude / Räumlichkeiten besitzt oder an gemieteten Gebäuden / Räumlichkeiten eigene Gebäudebestandteile ändert, der sollte unbedingt eine Gebäudeversicherung abschließen. So kann man sich gegen Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasserschäden absichern. Wer lediglich „Mieter“ von Räumlichkeiten ist, der kann davon ausgehen, dass der „Vermieter“ das Gebäude versichert hat. Werden aber eigene Um- oder Anbauten vorgenommen, dann wäre mit dem „Vermieter“ zu klären, wie die eigenen eingebrachten Materialien versichert sind. Sind diese nicht versichert, können sie ebenfalls über unsere Gebäudeversicherung abgesichert werden.

 

2. Inventar: Jede Gliederung besitzt Inventar (im Privaten bekannt unter Hausrat). Dieses Inventar lagert entweder in eigenen oder in zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Dies können z.B. sein: Vereinsheime, private Wohnungen und Häuser, Wachstationen, Schwimmbäder, etc. In allen Fällen ist das Inventar ohne eine spezielle Versicherung nicht versichert. Um das Inventar gegen Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Leitungswasserschäden zu schützen, bedarf es einer gesonderten Inventarversicherung. Hier ist dann besonders wichtig, die „richtige“ Versicherungssumme zu finden, denn alle Materialien sind zum Neuwert versichert. Im Schadenfall stellt sich leider immer wieder heraus, dass nicht die „richtige“ Versicherungssumme versichert wurde und die Gliederung unterversichert ist. Hierzu ein Beispiel: Versicherte Summe: 20.000 €, Schadensumme: 10.000 €

Bei der Überprüfung der Materialien stellt sich heraus, dass die Gliederung Materialien im Wert von 30.000 Euro besitzt. Sie ist somit mit 10.000 (zu 1/3) unterversichert. Entschädigung somit auch nur 2/3 des Gesamtwertes:
2/3 von 10.000 = 6.666 Euro. Hier sieht man, wie wichtig die richtige Summenermittlung ist.

 

3. Glas: Wer bei seinen eigenen Gebäuden / Räumlichkeiten eine Außenverglasung hat, kann diese über die Glasversicherung gegen Glasbruchschäden versichern.

Weitere Informationen zur Gebäude-, Inventar,- und Glasversicherung findet ihr hier.

 

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