Änderungen in der Haftpflichtversicherung zum 1. Januar 2009
Immer mehr Kommunen, öffentliche Einrichtungen, andere Verbände und Bundeswehren verlangen, bei der Nutzung von ihren Räumlichkeiten durch die DLRG, einen Nachweis der Haftpflichtversicherung über 5 Mio. Euro Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden. Der Rahmenvertrag der DLRG, in dem alle Gliederungen, Mitglieder und Boote der DLRG versichert sind, sah bisher nur eine Deckungssumme von 3 Mio. Euro vor.
Wir haben uns nunmehr mit dem Versicherer zusammen gesetzt und versucht möglichst kostengünstig eine Erweiterung der Deckungssumme von bisher 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro vorzunehmen. Dies ist uns auch gelungen.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt somit im Rahmenvertrag der DLRG zur Haftpflicht-versicherung die Deckungssumme von 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.
Da dies nicht ganz prämienneutral erfolgte, müssen wir die Prämie für die Motorrettungsboote von derzeit 49,00 Euro pro Boot auf 52,00 Euro pro Boot anheben. Mit der Abrechnung der Bootshaftpflichtprämie im Mai 2009 werden wir dann den Gliederungen pro Boot 52,00 Euro in Rechnung stellen.
Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.