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Änderung der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst und Harmonisierung der Führungsausbildung

Nach der Diskussion in der Ressorttagung Einsatz sowie im Präsidium und anschließender Beschlussfassung durch den Präsidialrat wird die Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst zum 1. Januar 2009 geändert.

Dem Wunsch vieler Landesverbände Rechnung tragend, erfolgt damit wieder eine Entkopplung von Führungs- und Ausbildungsverantwortung.

Der neue Begriff „Wachführer“ (431) fügt sich in die Sprachsystematik ein und beschreibt den Dienstverantwortlichen auf einer Wasserrettungsstation.

Der Begriff Wachleiter entfällt in der Prüfungsordnung. Die Ausbilderqualifikation heißt künftig nur noch „Ausbilder Wasserrettungsdienst“. Das Kunstwort „Ausbilder/Prüfer“ wird gemäß Beschluss des Präsidiums künftig in allen Prüfungsordnungen durch „Ausbilder“ ersetzt. (Prüfung ist ein Teil der Ausbildung).

 

In den vier Einsatzbereichen Stationärer Wasserrettungsdienst, Mobiler Wasserrettungsdienst, KatS sowie in dem Unterstützungsbereich Einsatztauchen erfolgt die Ausbildung von Führungskräften (Wachführer, Unterführer, Taucheinsatzführer) künftig nach inhaltlich und strukturell einheitlichen Rahmenvorgaben gemeinsam.

Ziel ist, dadurch die Ausbildung bzw. Tätigkeit in mehreren Fachbereichen zu harmonisieren und so die Ausbildungsbelastung des Einzelnen zu verringern.

In allen genannten Fachbereichen werden jeweils die bisherigen Grundausbildungen durchlaufen.
Die anschließende Weiterqualifikation zur Führung von Helfern gliedert sich in eine einheitliche „gemeinsame Führungsausbildung“ (16 UE) sowie die Fachbereichs spezifischen Führungsmodule Ausbildung zum Wachführer (WRD stationär), Unterführer (KatS) oder Taucheinsatzführer (Einsatztauchen).


Bezeichnung im Einsatzfall

Der Wachführer wird gemäß DV 100 dann zum Wachleiter (Einsatzleiter) wenn er, unabhängig vom Einsatz im Präsenzdienst oder als Gesamtverantwortlicher einen Einsatz leitet. Sobald übergeordnete Stellen eingebunden sind (Gesamteinsatzleitung für mehrere Wachgebiete, Einsätze auf Veranlassung von Partnerorganisationen) und die Einsatzleitung übernehmen, bleibt die Bezeichnung bei Wachführer.

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