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Änderungen Prüfungsordnung Sprechfunk

Im Zuge der regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung von Schriftwerken wurde Anpassungsbedarf der PO Sprechfunk erkannt und innerhalb der ReFa bzw. Ressorttagung diskutiert.

Die Ressorttagung hat die Herausnahme des Abschnitts 711 „Sprechfunkzeugnis der DLRG“ aus der PO Sprechfunk empfohlen, da diese im Zuge der Verschlankung anderer Prüfungsordnungen zwischenzeitlich obsolet geworden ist. Für die weiterführende Ausbildung zum z.B. Wachführer wird künftig die Ausbildung zum BOS-Sprechfunker (712) gefordert, die identische Ausbildungsinhalte abbildet.

Für alle anderen operativen Einsatzbereiche reicht die einfache Sprechfunkunter­weisung aus.

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