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Neues Merkblatt „Freistellung von Grundwehrdienst bzw. Zivildienst durch die Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz bei der DLRG“

Die Leitung Einsatz hat das Merkblatt E8-001-08 "Freistellung vom Grundwehrdienst bzw. Zivildienst durch die Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz bei der DLRG" herausgegeben. Das Merkblatt kann hier als pdf herunter geladen werden.

Nach § 13 a Wehrpflichtgesetz bzw. § 14 Zivildienstgesetz gibt es die Möglichkeit, von der Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes freigestellt zu werden, wenn man sich für mindestens 6 Jahre im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet. Diese Möglichkeit gibt es auch bei der DLRG bei allen Gliederungen, die in den Katastrophenschutz nach Landesrecht eingebunden sind.

In diesem Merkblatt werden die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet. Sie sollen dem interessierten Nichtmitglied, aber auch den Gliederungen eine Hilfestellung geben, um wesentliche Fragen beantworten zu können. In diesem Merkblatt können natürlich nicht alle Fragen beantwortet werden.

Für Detailfragen stehen die Landesverbandsgeschäftsstelle und das Referat Einsatz in der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung. Bei den Landesverbandsgeschäftsstellen kann auch erfragt werden, welche DLRG-Gliederungen in dem jeweiligen Landesverband in den Katastrophenschutz eingebunden sind.

 

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