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Online-Spendenportal

Die Testphase des Spenden-Online-Portals ist jetzt abgeschlossen. Ab Januar ist es möglich, auch für DLRG-Gliederungen zu spenden. Alle Spenden, die beim Präsidium für die Gliederung eingehen, werden monatlich ohne Abzüge direkt an die Gliederung überwiesen. Zudem erhält die Gliederung eine automatisch generierte Spendenquittung als pdf-Datei an die in der Verwaltungsoberfläche für Spendenzwecke hinterlegte E-Mail-Adresse. Auf dieser Spendenquittung stehen Name, Adresse, Spendenbetrag und Spendenzweck. Die pdf-Datei muss dann nur noch ausgedruckt, von dem Verantwortlichen der Gliederung unterschrieben und an den Spender versandt werden. Jede Gliederung, die am Online-Spendenportal teilnimmt, verpflichtet sich auch automatisch, die Spendenbestätigungen ordnungsgemäß zu unterschreiben und zu versenden.

Folgende Voraussetzungen sind für die teilnehmenden Gliederungen verpflichtend:

  • Die Gliederung muss e.V. sein
  • Die Gliederung muss berechtigt sein, Spendenbestätigungen auszustellen.
  • Die Gliederung muss eine eigene Internetpräsenz auf dem DLRG-Server gemäß den CD/CI-Richtlinien und hier eine Spendenseite eingerichtet haben.

Auf einer eigenen Spendenseite ist anzugeben:

  • für welche Zwecke die Spenden eingesetzt werden sollen
  • wie eventuell bereits erhaltene Spenden eingesetzt wurden
  • der Jahresabschluss (hierzu hat sich die DLRG als Mitglied des Deutschen Spendenrates verpflichtet (siehe *Selbstverpflichtung). Es genügt ein PDF, des beispielsweise mit der VHU erstellten Jahresabschlusses.
  • einen Ansprechpartner für Spenden (hier reicht ein Link)
  • die Satzung der Gliederung (hier reicht ein Link).

Verfahren:

  1. Die Spendenseite wird von der Gliederung eingerichtet.
  2. In der Verwaltungsoberfläche werden in der Gliederungs-DB in den beiden Reitern "Online-Spenden" und "Spendenzwecke" die erforderlichen Daten eingetragen. Diese Spendenstammdaten und Verwendungszwecke kann die Gliederung jederzeit in der VO auf der Gliederungs-DB-Seite pflegen und ändern.
  3. Die Gliederung muss eine Kopie der aktuellen Bescheinigung über die Körperschaftssteuerbefreiung an die DLRG-Bundesgeschäftsstelle, Im Niedernfeld 2, in 31542 Bad Nenndorf oder per E-Mail an kommunikation@bgst.dlrg.de mit der Bitte um Aufnahme ins Spendenportal senden. Bitte gebt hier auch die Gliederungsnummer an. Die oben beschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  4. Ein Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle schaltet nach Prüfung das Spenden für die Gliederung frei oder informiert die Gliederung, falls noch Voraussetzungen fehlen sollten.
  5. Wenn diese Schritte erledigt sind, kann die Gliederung einen Link auf das Spendenportal mit der eigenen siebenstelligen Gliederungsnummer anlegen! Dies macht er auf der eigenen Spendenseite unter: "Online-Spenden". Es entsteht dann eine verschlüsselte Verbindung.

Beispiele: https://www.dlrg.de/Onlinespenden/index.php?gid=0308000 oder https://www.dlrg.de/Onlinespenden/index.php?gid=0830009 oder https://www.dlrg.de/Onlinespenden/index.php?gid=1600000

Weiterhin tauchen auf der Spendenseite des Präsidiums unter: http://www.dlrg.de/spenden-leben-retten.html in der PLZ-Suche alle freigegebenen Gliederungen auf, so dass für diese direkt über eine sichere Verbindung gespendet werden kann.

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