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Untersagungsverfügung: Mangelhafte Feuerwehrstiefel

Nach Mitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Untersagungs­verfügung der Bezirksregierung Köln gegen die Hanrath Schuh-GmbH veröffentlicht. Der Firma wird damit untersagt, ihre Feuerwehrstiefel des Typs „Profi Plus“, „Profi“, „Ultra“ und „Spark“ weiter in Verkehr zu bringen, da die durch den Hersteller für die Zertifizierung beauftragte Stelle, die für das Inverkehrbringen notwendige Bescheinigung nach Artikel 11 A der RL 89/686/EWG auf Grund festgestellter Abweichungen von Mindestanforderungen, bis heute nicht ausgestellt hat.

Die festgestellten Mängel waren lt. BAuA-Veröffentlichung:

  • fehlende Rutschhemmung,
  • Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering,
  • Zehenkappenbelastung zu gering,
  • fehlende Durchtrittsicherheit,
  • Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen

Die sich aus dieser Untersagungsverfügung (Az.: 55.3.8221-Go) ergebende Konsequenz: Die beanstandeten Schuhe sind weder bei Ausbildung und Übungen, noch bei Einsätzen zu verwenden. Nach Rückfrage des Referates Einsatz bei der DGUV handelt es sich hierbei um Stiefel, die seit Mitte 2007 produziert worden sind.

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