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Richtiger Versicherungsschutz: Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen

Heute wollen wir euch die Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen und die kurzfristige Unfallversicherung vorstellen:

1) Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen:

Über diesen Vertrag besteht die Möglichkeit die Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) bei kurzfristigen Veranstaltungen gegen Unfallschäden zu versichern. Die Veranstaltungen müssen immer schwimmerische Anteile enthalten. Dies sind z.B. „24-Std.-Schwimmen“, „Nikolaus-Schwimmen“, „Spiele am und im Wasser“, „Wassergymnastik“, „Badeparty“ usw. Wichtig hierbei ist, dass es sich um Einmalveranstaltungen handelt und nicht um feste, dauerhafte Kurse. Die Abnahme von Sportabzeichen kann ebenfalls über den Vertrag versichert werden.

In dieser Unfallversicherung sind folgende Leistungen enthalten:

  • 2.500 €uro:   für den Todesfall für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • 5.000 €uro:  für den Todesfall bei Ledigen ab dem 16. Lebensjahr
  • 7.500 €uro:  für den Todesfall bei Verheirateten
  • 16.000 €uro:  bei Invalidität
  • 600 €uro:  Zusatz-Heilkosten

Die Anmeldung zu dieser Versicherung erfolgt mit dem Formblatt und ist für alle Gliederungen kostenfrei. Wichtig ist jedoch die Meldung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach der Veranstaltung. Weitere Informationen zur Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen findet ihr in dem umfangreichen Infoblatt.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

2) Kurzfristige Unfallversicherung:

Grundsätzlich sind alle Mitglieder bei satzungsgemäßen Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert. Organisiert die Gliederung z.B. ein Sommerfest und einer der Helfer erleidet einen Unfall, dann fällt dieser in den Bereich der gesetzlichen Unfall­versicherung. Diese ersetzt dann z.B. die Heilbehandlungskosten.

Was aber tun wenn einmal Nichtmitglieder mithelfen oder die Veranstaltung nicht unbedingt nur satzungsgemäße Aufgaben enthält. Hier hilft die kurzfristige Unfallversicherung weiter.

Bei einem Unfall würde nach wie vor bei Mitgliedern die gesetzliche Unfallversicherung leisten (sofern es sich um eine satzungsgemäße Veranstaltung handelt) und bei Nichtmitgliedern die eigene Krankenkasse des Verletzten. Die kurzfristige Unfallversicherung würde Zusatzleistungen erbringen und bei einem schweren Unfall zumindest eine kleine Hilfe sein.

In der kurzfristigen Unfallversicherung sind folgende Leistungen enthalten:

  • 5.000 €uro:  für den Todesfall
  • 26.000 €uro:  bei Invalidität 
  • 5 €uro: Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  • 2.500 €uro: Bergungskosten

Die Anmeldung zu dieser Versicherung erfolgt mit dem Formblatt unter Angabe der Namen jedes zu versichernden Helfers bzw. aktiven Teilnehmers. Die Versicherung unterscheidet sich in 3 Bereiche, die auch unterschiedliche Prämien haben.

1.      Teilnehmer-Volldeckung für 2 €uro pro Tag und Person,
2.      aktive Teilnehmer für 1,13 €uro pro Tag und Person und
3.      Helfer für 0,57 €uro pro Tag und Person.

Einzelheiten zu den jeweiligen Bereichen könnt ihr dem vollständigen Infoblatt  entnehmen. Bei Fragen steht euch Florian Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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