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Versicherungsschutz bei Breitensportaktivitäten

In der Vergangenheit mussten wir feststellen, dass die Teilnehmer an Breitensport­veranstaltungen falsch oder gar nicht versichert waren.

Unter Breitensportaktivitäten fallen Bereiche wie Wassergymnastik, Aquajogging usw.

Wird eine dieser Aktivitäten einmalig (zum Beispiel im Rahmen eines Sommerfestes) angeboten, dann können die Teilnehmer über die Unfallversicherung für Jedermann-Veranstaltungen versichert werden.

Werden aber vollständige Breitensport-Kurse angeboten, dann sollten die Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) auch extra versichert werden, da sie nicht gesetzlich unfallversichert sind. Zu den Breitensport-Kursen zählen auch Schwimmstunden, in denen sich die Mitglieder regelmäßig treffen und z.B. Aquajogging machen.

Eine Versicherung kann die Gliederung über den Gruppenunfallversicherungsvertrag abschliessen. Mit der Meldung der Teilnehmer in der Mitgliederstatistik unter Punkt 2f werden diese automatisch versichert. Wurde die Meldung einmal vorgenommen, dann besteht auch fortlaufend für das Jahr Versicherungsschutz. Finden die Kurse erstmalig statt oder wurde bisher nicht gemeldet, dann sollte sich die Gliederung schnellst möglichst mit der Versicherungsstelle im Bundeszentrum in Verbindung setzen, um den Versicherungsschutz sicher zu stellen.

Die Prämie beträgt pro Kursteilnehmer und Jahr 0,31 €uro und wird, wenn in der Mitgliederstatistik erfasst, automatisch berechnet.

Werden keine Teilnehmer über die Mitgliederstatistik gemeldet, dann besteht auch kein Versicherungsschutz. Lediglich die eigene Krankenkasse des Verunglückten würde für Heilbehandlungskosten aufkommen. Zusatzkosten und weitere Unfallleistungen gingen zu Lasten des Teilnehmers.

Wer hierzu noch weitere Fragen hat oder seine Teilnehmer melden möchte, der kann sich vertrauensvoll an Florian Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 wenden.

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