Neuregelung für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2008
Bis einschließlich 2007 bestand ein Wahlrecht, geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von höchstens € 410 ohne Umsatzsteuer im Anschaffungsjahr vollständig abzuschreiben oder die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Ab 2008 besteht dieses Wahlrecht nicht mehr:
Wirtschaftsgüter bis € 150 Anschaffungswert ohne Umsatzsteuer sind nunmehr im Jahr der Anschaffung stets voll abzuschreiben.
Wirtschaftsgüter über € 150 bis € 1.000 Anschaffungswert ohne Umsatzsteuer sind im Anlageverzeichnis einzeln aufzuführen. Die Anschaffungswerte werden in einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst. Dieser Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 20% abgeschrieben. Der Abgang von Wirtschaftsgütern beeinflusst den Sammelposten nicht.
Wirtschaftsgüter über € 1.000 Anschaffungswert ohne Umsatzsteuer sind wie bisher auf ihre Nutzungsdauer abzuschreiben.