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Fehlender Versicherungsschutz bei offenen Fenstern

Wer sein Haus (z.B. Vereinsheim) oder seine Räumlichkeiten verlässt und dabei das Fenster offen lässt, verliert in der Inventarversicherung bei Einbruchschäden evtl. seinen Versicherungsschutz. Hierbei ist es unabhängig, ob das Fenster nur gekippt oder ganz offen war. Bleiben Fenster offen, stellt dies eine Obliegenheitsverletzung für den Versicherer dar. Wird dann durch das Fenster eingebrochen, kann der Versicherer den Versicherungsschutz versagen. Eine Sicherung durch Ketten, etc. reicht nicht aus. Die Fenster müssen bei Abwesenheit vollständig geschlossen sein.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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