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Richtiger Versicherungsschutz Teil 12: Elektronikversicherung

Immer wieder stellen sich die Gliederungen die Frage: „Ist meine Gliederung richtig versichert?“ oder „Ist meine Gliederung überhaupt versichert?“.
Wie bereits in den letzten Newslettern angekündigt werden wir Monat für Monat eine Versicherung vorstellen.
Heute wollen wir euch die Elektronikversicherung vorstellen:
Mit der Württembergischen Versicherung besteht ein Rahmenvertrag, über den die Gliederungen die Möglichkeit haben günstig ihr elektronisches Material gegen Beschädigung, Diebstahl und unsachgemäße Handhabung zu versichern.
Viele Gliederungen besitzen z.B. Funkgeräte, Beamer oder Laptops. Diese Geräte werden entweder direkt in den Vereinsräumlichkeiten oder außerhalb der eigenen Räumlichkeiten bei Einsätzen, Übungen, etc. eingesetzt. Doch was macht man, wenn dieses Material beim Einsatz beschädigt wird? Ein Funkgerät fällt z.B. ins Wasser und ist nicht mehr funktionsfähig oder eine Digitalkamera fällt runter und ist beschädigt.
Gegen diese Gefahren kann man sich mit der Elektronikversicherung versichern.
Versichert werden können z.B. Funkgeräte, Laptops, Beamer, Digitalkameras, PC’s, Drucker, Alarmanlagen, Defibrillatoren, etc.
Diese ganzen Geräte wären dann z.B. versichert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, Bedienungsfehler, Überspannung und unsachgemäße Handhabung (Gerät fällt aus Unachtsamkeit runter).
Die Geräte werden in so genannten Anlagegruppen erfasst, bei denen unterschiedliche Prämiensätze gelten. Die Prämien werden je nach Anlagengruppe zw. 5 ‰ und 19 ‰ auf den Versicherungswert berechnet. Hier handelt es sich um eine Jahresprämie, zu der dann noch die Versicherungssteuer von 19 % hinzu kommt. Die genauen Prämien können dem Antragsformular  entnommen werden.
Die Geräte brauchen nur in der Anzahl und dem Wert versichert werden. Die bis Ende 2006 noch komplizierte Meldung sämtlicher technischen Daten der Geräte gibt es nicht mehr. Hier konnten wir das Meldeverfahren deutlich vereinfachen, so dass bei einem Gerätewechsel, bei dem sich an der Anzahl und dem Wert nichts ändert, durch die Gliederung keine Änderungsmeldung erfolgen muss und das neue Gerät sofort versichert ist.
In der Regel wird diese Versicherung dauerhaft abgeschlossen. Findet aber z.B. an einem Wochenende eine Übung statt und die elektronischen Geräte sollen nur für diesen Zeitraum versichert werden, dann ist dies auch möglich. Hier wird dann einfach die Prämie taggenau berechnet, es gilt allerdings eine Mindestprämie von 10,- € netto (+19% Vst).
Für solche Fälle, wie Wochenendveranstaltungen, kommt es auch immer wieder vor, dass Mitglieder oder andere Vereine ihr privates elektronisches Material mitbringen und für die geplante Aktion zur Verfügung stellen. Hier würde dann in einem Schadenfall die DLRG-Gliederung das Risiko tragen. Dies bedeutet, dass die Gliederung dann ebenfalls die Möglichkeit hat diese Geräte in der Elektronikversicherung kurzfristig zu versichern. Weitere Informationen, wie z.B. den genauen Versicherungsumfang oder die Konditionen zum Rahmenvertrag findet ihr in dem umfangreichen Infoblatt.
Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.
Nächsten Monat stellen wir euch die „Reiseausfall- und Spezial-Reisehaftpflichtversicherung“ vor.

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