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Prävention im Breitensport – Übungsleiter Sport in der Prävention

Immer wieder erreichen die Bundesgeschäftsstelle Fragen rund um die DOSB B-Lizenz und die Ausbildung in der DLRG zum Übungsleiter Sport in der Prävention. Der Bundesverband bildet entsprechend der Genehmigung des Dachverbandes im organisierten Sport, dem Deutschen Olympischen Sportbund, mit dem Profil Allgemeine Gesundheitsvorsorge und dem Schwerpunkt Erwachsene aus. Übergeordnetes Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung von Übungsleitern für die Durchführung von qualitativ abgesicherten gesundheitsorientierten Bewegungs-angeboten, in denen Menschen Hilfestellung erhalten, mit den Mitteln des Sports einen gesunden Lebensstil zu entwickeln.

 

Eingangsvoraussetzungen für die Lizenzausbildung sind: Das Deutsche Rettungs-schwimmabzeichen in Silber (und damit auch eine Erste-Hilfe Ausbildung), das bei Ausbildungsbeginn und auch zur Prüfung nicht älter als 2 Jahre ist. Weiterhin wird als Grundvoraussetzung eine gültige C-Lizenz des DOSB gefordert. Also entweder die Übungsleiter C-Lizenz Breitensport (mit Schwerpunkt im Bewegungsraum Wasser), oder die Trainer C-Lizenz Rettungsschwimmen (hier wird auch die DLRG Lizenz Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen anerkannt), oder die Trainer C-Lizenz Rettungssport. Sogenannte C-Lizenzen von privaten Sportausbildungsinstituten können nicht anerkannt werden, da es sich, wie schon gesagt, nur bei den DOSB-Lizenzen um eine qualitativ abgesicherte Ausbildung des organisierten Vereinssportes handelt.

 

Der empfohlene Ausbildungsweg beginnt mit der Teilnahme an dem Grundmodul 1. Es folgen das Grundmodul 2 und eine Auswahl aus dem Angebot der Fachmodule. Die Ausbildung umfasst mindestens 60 Lerneinheiten und schließt mit einer gesonderten Prüfung im Umfang von 15 Lerneinheiten ab.

Für Teilnehmer, die keine Lizenz erwerben möchten, aber an dem speziellen Thema des einzelnen Lehrganges interessiert sind, besteht nach Vorlage des DRSA Silber die Möglichkeit der Teilnahme.

 

Die erworbene Lizenz ist, wie in den Rahmen Richtlinien der DLRG festgelegt, ab dem Ausstellungsdatum bis zum 31.12. des dritten Folgejahres gültig (Beispiel: Ausstellungsdatum19.09.2008 – gültig bis zum 31.12.2011). Eine Verlängerung der Lizenz kann nur durch die Teilnahme an gesondert ausgeschriebenen Fortbildungslehrgängen des DLRG Bundesverbandes innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgen.

 

Weitere Informationen im Internet gibt es hier.

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