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Richtiger Versicherungsschutz Teil 13: Veranstaltungsausrüstungsversicherung

Wie versichere ich die mir zur Verfügung gestellten Materialien für Ausstellungen oder Veranstaltungen? Welches Material kann ich überhaupt versichern? Gegen welche Gefahren besteht dann Versicherungsschutz? Versichert werden können sämtliche Ausstellungsstücke und Ausrüstungsgegen­stände, einschließlich Stand und Standeinrichtung sowie Licht-, Ton- und Präsentationstechnik aus dem Eigentum der DLRG.

 

Diese Güter können auch versichert werden, wenn sie von Dritten ausgeliehen oder gemietet werden und nicht bereits anderweitig durch den Besitzer versichert sind.

Die versicherten Güter sind dann z.B. gegen Feuer- und Sturm-Schäden, Diebstahl und Beschädigungen versichert. Mitversichert sind auch die Transportwege von und zu den Veranstaltungen.

 

Die Prämie für die Veranstaltung beträgt 2,5 ‰ von dem zu versichernden Wert der Güter. Es gilt eine Mindestprämie von 25,- Euro. Für Zelte gilt eine gesonderte Mindestprämie von 40,- Euro pro Zelt und für Hüpfburgen 20,- Euro je Hüpfburg. Hinzu kommt dann noch die aktuelle Versicherungssteuer, von derzeit 19%.

 

Die Anmeldung zu dieser Versicherung erfolgt unter Bekanntgabe der zu versichernden Materialien, dem Versicherungswert und dem Veranstaltungsort.

Weitere Informationen findet ihr in dem umfangreichen Infoblatt.

 

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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