Versicherungsschutz für Hundeführer in der DLRG
Die Hundeführer von Rettungshunden in der DLRG sind wie folgt automatisch versichert:
- haftpflichtversichert über den Rahmenvertrag Haftpflichtversicherung des Bundesverbandes
- gesetzlich unfallversichert über die Gesetzliche Unfallversicherung, zuständig jew. die Unfallkasse / der GUVV des Landes
- Ebenfalls mitversichert in der Haftpflichtversicherung ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Damit sind Schäden, die durch den Rettungshund während der DLRG-Tätigkeit verursacht wurden, abgedeckt.
Die Hunde sind wie folgt versichert:
- Schäden / Unfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung mit abgedeckt
Zusätzlich zu den oben genannten Versicherungen ist es ratsam, Zusatzversicherungen für die Tätigkeit einer Rettungshundestaffel über die jew. Gliederung abzuschliessen. Z.B. eine Elektronikversicherung für die Funkgeräte oder die erweiterte Sporthaftpflichtversicherung für die privaten Kraftfahrzeuge.
Unter http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/recht-versicherung/versicherungsinfos.html findet ihr weitere Infos zu den einzelnen Versicherungen. Im Bereich der Haftpflichtversicherung u.a. auch eine Info zu den Hunderassen, die in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.