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Resolution der DLRG zur Integration

Die Bundestagung der DLRG, die vom 5.-8. November in Nürburg stattfand, hat folgende Resolution zur Integration beschlossen:

Deutschland ist Integrationsland. Seit den fünfziger Jahren sind Millionen von Menschen zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium, als (Spät-) Aussiedler, Flüchtlinge oder im Zuge der Familienzusammenführung zu uns ins Land gekommen. Heute hat jeder fünfte Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund, rund 15 Millionen Menschen zählen dazu.

Ein großer Teil dieser Gruppe in unserer Bevölkerung hat seinen Platz in unserer Gesellschaft gefunden und ist im besten Sinne integriert. Doch es gibt auch Probleme: dazu zählen nicht nur unzureichende Sprachkenntnisse, geringere Schulabschlüsse und höhere Arbeitslosigkeit unter den Migranten. Sie bilden auch einen der Bevölkerungsteile mit signifikant geringerer Schwimmfähigkeit und sind in der Mitgliederstruktur der DLRG deutlich unterrepräsentiert.

Wir verstehen analog zur Politik Integration als einen fortschreitenden positiven Prozess in der Verantwortung der Betroffenen selbst, der Politik aber vor allem der gesamten Gesellschaft und damit auch der DLRG als Teil eines breiten Bürgerschaftlichen Engagements in unserem Land.

Im Rahmen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat jede Person das Recht auf eine gleichberechtigte Achtung ihrer kulturellen, weltanschaulichen und religiösen Identität. Die DLRG erkennt dieses Prinzip vorbehaltlos an, zumal die Satzung eine Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft und Kultur eindeutig ausschließt.

Integration ist Aufgabe der Bürgergesellschaft und damit auch der DLRG. Die Politik ist gefordert, auf allen Ebenen die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit differenzierten Ansätzen die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Migrantengruppen berücksichtigt. Die DLRG ist gefordert, ihre Angebote und Strukturen so auszurichten, dass auch diesem Teil unserer Bevölkerung eine gleichberechtigte Einbindung bzw. Mitwirkung möglich wird.

Dies bedeutet für alle Gliederungsebenen der DLRG:

Präventionsangebote müssen alle Bevölkerungsteile einschließen.

  • Information muss ohne Schranken zugänglich sein:
  • Sprach- und Kulturbarrieren müssen überbrückt werden;
  • Zugänge zu den geschlossenen Foren der Zielgruppen (Familie, Kultur- und andere Vereine, Religionsgemeinschaften) sind zu eröffnen;
  • Spezifische, geschlossene Angebote für jeweilige Bedürfnisse und Erwartungen sind zu entwickeln;
  • Angebote sind in das jeweilige Umfeld zu bringen.

 Ausbildung und Qualifizierung richten sich auch an Migranten

  • Angebotsrahmen sind auf die Zielgruppe auszurichten;
  • Im Rahmen der Möglichkeiten sind kulturelle und religiöse Einstellungen zu berücksichtigen;
  • Geschlossene, an Fähigkeiten und Bedürfnissen angepasste Angebote sindzu entwickeln;
  • Potentiale und Ressourcen der Zielgruppe müssen erkannt und durch Qualifizierung gefördert werden;
  • Kooperationspartner sind im Umfeld der Zielgruppen zu suchen.

 Mitwirkung im Verband ist zu ermöglichen und zu fördern.

  • Kulturelle Vielfalt ist durch kulturelle Teilhabe zu fördern;
  • Bestehende Schranken für einen Zugang zur aktiven Mitarbeit vonMigranten sind abzubauen;
  • Die Möglichkeiten bürgerschaftlichen Engagements - ein Schlüssel zur  Integration – sind zu nutzen;
  • Die Vereinsstrukturen sind für die Wahrnehmung von Funktionendurchlässig zu gestalten und müssen Chancengleichheit herstellen;
  • Rahmenbedingungen für die verschiedenen Einsatzbereiche in der DLRGsind auf Konfliktpunkte zu kulturellen und weltanschaulichen Einstellungender Zielgruppen zu überprüfen und ggf. anzupassen

Veränderung und Anpassung findet seine Grenzen nur, wo

  • Persönlichkeitsrechte und freie Entscheidung eingeschränkt werden,
  • Schranken anerkannter gesellschaftlicher Normen tangiert sind und
  • Satzungsziele der DLRG und Funktionalität der Aufgabenwahrnehmungnicht mehr die oberste Priorität darstellen.

 Zur Weiterentwicklung und Betreuung dieser ressortübergreifenden Aufgabe hat der Bundesverband bereits einen zentralen Arbeitskreis eingesetzt. Dieser entwickelt Konzepte und Materialien für eine Umsetzung des Themas im gesamten Verband.

Auch Landesverbände und kommunale Gliederungsstrukturen sollten sich Organisationsformen überlegen, um diesen wichtigen gesellschaftlichen Anspruch in geeigneter Weise umsetzen zu können.

Das Ziel dieser Entschließung ist es, verbandspolitische Rahmenbedingungen zu entwickeln, die Menschen mit Migrationshintergrund Möglichkeiten eröffnen, sich dauerhaft gleichberechtigt in die DLRG-Arbeit einzubinden. Kann es in der Anfangsphase im Einzelfall erforderlich sein, geschlossene Angebote zu machen, um erste Kontakte herzustellen und Vertrauen zu schaffen.

Das grundlegende Verständnis der DLRG von Integration basiert aber auf dem gemeinsamen, gleichberechtigten ehrenamtlichen Engagement ungeachtet der Herkunft sowie politischer und religiöser Einstellungen des Einzelnen zur Entwicklung der DLRG und zum Wohle der Menschen insgesamt.

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