Schwimmen / Rettungsschwimmen: Neue Prüfungsordnung tritt am 1.1.2010 in Kraft
Die Technischen Leiter Ausbildung der Landesverbände haben auf ihrer Ressorttagung Ausbildung vom 05.-07.06.2009 eine Änderung der Prüfungsordnung Schwimmen/ Rettungsschwimmen erörtert. Dabei wurde einstimmig ein Beschlussvorschlag für den Präsidialrat am Rande der Bundestagung in Nürburg erarbeitet. Die Prüfungsordnung wurde zuletzt durch den Präsidialrat am 05.11.2009 geändert und tritt zum 1.1.2010 in Kraft.
Mit einer kleinen Änderung wurde der Entwurf im Präsidialrat verabschiedet: entgegen der ursprünglichen Vorlage aus der Ressorttagung gilt nun wie für die bisherigen Ausbildungshelfer und Ausbildungsassistenten auch für die Prüfenden mit einer „100er-Nummer“ eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2013. Ab dem 1.1.2014 obliegt die Prüfung der Schwimmabzeichen dem „Ausbilder Schwimmen“. Weitere Informationen über die beschlossenen Änderungen erhalten Sie über die Leiter Ausbildung in Ihrem Landesverband.