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Gruppenunfallversicherungsvertrag - Wer muss alles versichert werden?

Grundsätzlich besteht ja bekannterweise für alle DLRG-Mitglieder ab 10 Jahren gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten. Es gibt jedoch eine Ausnahme, bei welcher der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht ab 10 Jahren beginnt, sondern von der Art der Ausbildung abhängig ist. Dies ist bei der Schwimmausbildung der Fall. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt erst mit der Ausbildung zum DRSA Bronze. Dies kann jedoch frühestens mit 12 Jahren erworben werden.
Zudem fehlt allen Nichtmitgliedern, die an der Schwimmausbildung (Ausbildung bis inkl. Junior-Retter) teilnehmen, ebenfalls der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Auch die Teilnehmer an Breitensportkursen (z.B. Wassergymnastik) sind nicht über die Unfallkasse versichert.

All diese Personen, die nicht gesetzlich unfallversichert sind, müssen über eine Zusatzversicherung versichert werden. Dies ist der Gruppenunfallversicherungsvertrag.

Hier werden folgende Personenkreise versichert:

  1. alle DLRG-Mitglieder bis 10 Jahre
  2. alle DLRG-Mitglieder über 10 Jahren, die an der Schwimmausbildung  (Ausbildung bis inkl. Junior-Retter) teilnehmen
  3. alle Nichtmitglieder, die an der Schwimmausbildung (Ausbildung bis inkl. Junior-Retter) teilnehmen
  4. alle Teilnehmer (Mitglieder und Nichtmitglieder) an der Breitensportausbildung

Die Meldung dieser o.g. 4 Personengruppen zur Versicherung erfolgt über die Mitgliederstatistik. Diese wird über den Bezirk und Landesverband automatisch an uns weitergeleitet. Hier entnehmen wir uns dann die o.g. Daten, sofern die Meldung der Mitgliederstatistik über das VHU-Programm erfolgt. Leider gibt es immer noch Gliederungen, die dieses Programm nicht nutzen und der Bezirk somit für die Versicherungsmeldung einen „Erfassungsbeleg zum Gruppenunfallversicherungsvertrag“ ausfüllen und an uns senden muss.
Wir möchten hiermit noch einmal alle Gliederungen darauf hinweisen, dass die Meldung der o.g. 4 Personengruppen nur über die Mitgliederstatistik erfolgt. Bei Gliederungen, die das VHU-Programm nutzen, werden zumindest alle erforderlichen Daten an uns weitergemeldet.
Bei den Gliederungen, die noch die Mitgliederstatistiken in Papier-Form nutzen, fehlt oft die Personengruppe 4, da noch die alten Formulare genutzt werden. Ebenso bei der Weitermeldung des Erfassungsbeleges über die Bezirke werden oft noch die alten Formulare genutzt, so dass auch hier die Personengruppe 4 fehlt. In diesen Fällen besteht dann kein Versicherungsschutz.

Wer noch die alten Formulare nutzt, in der die Personengruppe 4 fehlt, der sollte diese sofort entsorgen und über die Materialstelle neue erwerben. Noch besser wäre allerdings die Meldung der Mitgliederstatistik über das VHU-Programm, bei dem die Meldung auch ohne Lizenz machbar ist.
Mit der Materialstellenrechnung Mai 2009 werden die Gliederungen mit der Prämie 2009 für den Gruppenunfallversicherungsvertrag belastet. Pro Person fällt eine Jahresprämie von 0,31 Euro an. Für die Berechnung der Prämie liegt die Mitgliederstatistik per 31.12.2008 zu Grunde.

Sollte eine Gliederung der Meinung sein, dass in der Meldung per 31.12.2008 Daten fehlen, dann setzt euch bitte sofort mit der Versicherungsabteilung in Verbindung. Eine Nachmeldung fehlender Daten ist jederzeit möglich.
Zudem solltet ihr bitte nach Erhalt der Materialstellenrechnung sofort die dort abgerechnete Anzahl mit der gemeldeten Zahl aus der Mitgliederstatistik vergleichen. Sollten hier Differenzen auftreten, dann tretet ebenfalls sofort mit der Versicherungsabteilung in Kontakt. 

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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