PKW-Versicherung für Fahrten zum ZWRD mit dem privaten Kfz!
Für die Fahrten mit dem eigenen privaten PKW zum Wachdienst an die Küste (ZWRD) besteht grundsätzlich für das private Kfz kein Versicherungsschutz.
Selbst wenn die örtliche DLRG-Gliederung die erweiterte Sporthaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, dann sind dort keine Fahrten zum ZWRD versichert.
Sollte also der genutzte private PKW versichert werden, dann muss der jew. Wachgänger eine Zusatzversicherung abschließen.
Dies ist auch wie in den Vorjahren über eine extra Einzahlung auf dem Konto der Bundesgeschäftsstelle möglich. Näheres hierzu könnt ihr dem Infoblatt entnehmen.
Den genauen Versicherungsschutz dieses Vertrages findet ihr hier.
Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.