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Versicherungsschutz für Nichtmitglieder

Wie sind Nichtmitglieder bei der Teilnahme an unserer Jugendfreizeit versichert? Wie sind Nichtmitglieder versichert, die uns bei der Fahrt in den Freizeitpark oder ins Spaßbad begleiten? Wir veranstalten ein Osterbasteln, Nichtmitglieder dürfen auch kommen, können wir die versichern? Diese und ähnliche Fragen erreichen die Versicherungsstelle im Bundesverband fast täglich.

Grundsätzlich sind die Nichtmitglieder bei der Teilnahme an solchen „Einmalaktivitäten“ nicht versichert. Die DLRG-Gliederung, die die jeweilige Veranstaltung ausrichtet ist aber auch zum Abschluss einer Versicherung (Unfallversicherung) nicht verpflichtet. Warum nicht? Das Nichtmitglied nimmt in seiner Freizeit an einer Aktivität teil, die halt von einer DLRG-Gliederung organisiert wird. Ob das Nichtmitglied nun in seiner Freizeit privat schwimmen fährt oder mit der DLRG ins Spaßbad fährt, eine Unfallversicherung für das Nichtmitglied muss weder der Badbetreiber, noch die die DLRG-Gliederung abschließen.

Grundsätzlich gilt also: Die teilnehmenden Nichtmitglieder an den Freizeitaktivitäten der DLRG müssen nicht Zusatzversichert werden.

Nun gibt es aber die Möglichkeit für bestimmte Aktivitäten die Nichtmitglieder trotzdem gegen Unfallschäden abzusichern.

1) Teilnehmer an Jedermann-Veranstaltungen:

Hier können die Teilnehmer an Aktivitäten versichert werden, die einen schwimmerischen Charakter haben, z.B. 24-Std.-Schwimmen, Badeparty, oder Schwimmen für Jedermann.

2) Teilnehmer an Jugendfreizeiten:

Hier können sowohl Mitglieder, wie auch Nichtmitglieder versichert werden, die an Freizeitmaßnahmen teilnehmen. Besonders interessant ist hier, dass in der Versicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung mitversichert ist, die bei Auslandsfahrten für jeden Teilnehmer abgeschlossen werden sollte.

Die teilnehmenden Nichtmitglieder bei allen anderen Aktivitäten, die in den o.g. beiden Versicherungen nicht erfasst werden (z.B. Osterbasteln, Fahrt ins Spaßbad) sind nicht gegen Unfallschäden versicherbar.

Wie die Nichtmitglieder bei der Schwimmausbildung versichert sind, erfahrt ihr im nächsten Newsletter.

Bei Fragen steht euch wie gewohnt Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungs-stelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 zur Verfügung.

 

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