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Angabe der Berufsgenossenschaft im Lohn- und Gehaltsprogramm für Hauptamtliche – was muss ich tun?

DLRG-Gliederungen, die hauptamtliches Personal beschäftigen, sind verpflichtet, in ihren Lohn- und Gehaltsprogrammen Angaben zur Berufsgenossenschaft zu machen. Ohne diese Angaben kann keine Weiterleitung an die Sozialversicherungsträger erfolgen. Noch im letzten Jahr war im Lohn- und Gehaltsprogramm lediglich die Angabe der Unternehmensnummer der zuständigen Unfallkasse/Gemeinde­unfall­versicherungsverband (UK/GUVV) notwendig. Seit 2010 sehen die Lohn- und Gehaltsprogramme für die Weiterleitung auch die Eingabe einer Mitgliedsnummer bei der zuständigen UK/GUVV vor.

Diese Mitgliedsnummer ist jedoch vielen nicht bekannt. Zudem übernehmen oft Steuerberater für viele Gliederungen diese Meldungen. Hierbei treten vermehrt Rückfragen oder gar Fehler auf. DLRG-Gliederungen werden z.B. plötzlich bei irgendeiner Berufsgenossenschaft angemeldet, was falsch ist und auch noch zu einer unerwarteten Beitragszahlung führt.

Nach wie vor gilt, dass auch die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter beitragsfrei bei der für die Gliederung zuständigen UK/GUVV versichert sind. Die Unternehmens­nummer kann bei der zuständigen UK/GUVV erfragt werden. Ebenso erfährt man dort die Mitgliedsnummer, unter der man dort geführt wird. Einfach bei der UK/GUVV anrufen und mit der Mitgliedsabteilung verbinden lassen. Sollte die DLRG-Gliederung bei der UK/GUVV noch nicht geführt sein, so wird diese dort angelegt und eine Mitgliedsnummer wird neu vergeben.

Sollte es bei der UK/GUVV zu Problemen mit der Mitgliedsnummer kommen oder gar die UK/GUVV behaupten, die hauptamtlichen Beschäftigten wären nicht beitragsfrei versichert, so setzt euch bitte sofort mit der Versicherungsabteilung in Verbindung.

Sollten noch Fragen bestehen, so steht euch wie gewohnt Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 zur Verfügung.

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