Prävention: Gesundheitsorientierte Bewegungsangebote bleiben für Krankenkassen förderungsfähig
Der überarbeitete „Leitfaden Prävention“ des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist erschienen. Die sich im Vorfeld andeutenden Verschlechterungen für die Sportorganisationen konnten aber im letzten Moment verhindert werden. Nach Interventionen seitens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), vor allem seines Generaldirektors Michael Vesper, beim GKV-Spitzenverband und beim Verband der Ersatzkassen (vdek) wurden die schon fixierten Änderungen für das Handlungsfeld Bewegung wieder rückgängig gemacht. In dem Leitfaden wird für die Krankenkassen die Umsetzung des Paragraphen 20, Absatz 1 (Prävention) des Sozial-Gesetzbuches definiert.
Für die mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT ausgezeichneten Bewegungsangebote der DLRG im Bereich Prävention bedeutet dies keine Änderungen. Die besonders qualifizierten Übungsleiter Sport in der Prävention und die Durchführung des durch den DOSB geprüften Kursprogramms sind weiterhin Grundlage für die mögliche Anerkennung durch die Krankenkassen. Die Unterstützung der Teilnehmer durch eine anteilige Kostenerstattung bleibt aber weiterhin eine “Sollbestimmung”. Es kommt immer wieder auf die persönliche Kontaktaufnahme der Kursleiter zu den örtlichen Vertretern der Kassen an und hier insbesondere die Erklärung der hochwertigen Ausbildung (DOSB B-Lizenz Übungsleiter Sport in der Prävention) und die Erfüllung der Qualitätskriterien.
Mehr Informationen zum Thema SPORT PRO GESUNDHEIT und dem Leitfaden Prävention auf den Internetseiten des Deutschen Olympischen Sportbundes unter http://www.sportprogesundheit.de/ und den Seiten der DLRG unter http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/ausbildung/praevention.html