Elektronikversicherung noch attraktiver gestaltet – Zeitwertentschädigung reduziert!
Zum Jahreswechsel konnten wir eine Veränderung des Rahmenvertrages erreichen. Bisher hatte der Versicherer die Möglichkeit bei Geräten, die nur noch einen Zeitwert von unter 40 Prozent hatten und Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen waren, im Schadenfall statt dem Neuwert, nur den Zeitwert zu entschädigen.
Diese Grenze von 40 Prozent konnten wir jetzt auf 25 Prozent reduzieren, trotz gleichbleibender Prämie.
Für Rückfragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.