Neues Regelwerk Internet und Durchführungsbestimmungen beschlossen
Der Präsidialrat hat in seiner letzten Novembersitzung in Bad Nenndorf ein neues Regelwerk zum Internetauftritt und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen verabschiedet. Das Regelwerk wurde den neuen technischen Begebenheiten angepasst.
Hierbei wurde festgelegt, dass die Internet-Server zentral durch den Bundesverband betrieben werden und die Umsetzung des Regelwerks beim Präsidium liegt, welches hierzu Durchführungsbestimmungen erlässt.
Durch die Trennung der administrativen und der technischen Vorgaben kann zukünftig schneller auf den technischen Wandel reagiert werden.
In den Durchführungsbestimmungen wurden erstmals auch Sanktionsmöglichkeiten für Gliederungen formuliert, die sich trotz vorheriger Information und Aufforderung nicht an die CD/CI-Vorlagen und nicht an die Vorgaben des Internet-Regelwerkes halten.
Das Regelwerk und die Durchführungsbestimmungen sind im Internet unter www.dlrg.net abrufbar. Sie treten am 01.01.2011 in Kraft.