Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen
Bei der gültigen Auflage der DPO Schwimmen / Rettungsschwimmen hat sich beim Layout ein Fehler eingeschlichen. Die Leitung Ausbildung dankt den zahlreichen aufmerksamen Lesern und hat die Korrektur veranlasst.
Unter dem Punkt „151.2 Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil“ wurden die eigenständigen praktischen Prüfungselemente „Demonstration des Anlandbringens“ und „Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)“ versehentlich als Prüfungselemente der Kombinierten Übung zugeordnet.
Die richtige Darstellung ist Folgende:
151.2 Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
- ….
- Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- 20 m Anschwimmen in der Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe …
- 20 m Schleppen eines Partners
- Demonstration des Anlandbringens
- Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
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