Prävention / Qualitätssiegel im Breitensport: Teilnahmebescheinigungen für SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurse
Der DOSB hat vermehrt die Rückmeldung erhalten, dass die Krankenkassen die Teilnahmebescheinigung der SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurse nicht mehr anerkennen. Als Grund dafür wurde das Fehlen des Präventionsprinzips genannt. Der DOSB empfiehlt daher bis zu einer Überarbeitung der Materialien die Teilnahmebescheinigung der Krankenkassen zu verwenden. Die Vorlage findet ihr hier auf der Internetseite der DLRG.
Nach § 20 SGB V werden nur SPORT PRO GESUNDHEIT-Kurse bezuschusst, die dem ersten Präventionsprinzip auf der Bescheinigung entsprechen, also der „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivitäten“.