Wer besitzt und betreibt Jugendbildungsstätten? – Diese müssen extra versichert werden!
Gliederungen, die eine Jugendbildungsstätte oder ähnliches betreiben, mögen sich bitte umgehend mit der Versicherungsstelle in Verbindung setzen. Es kann ggf. ein erforderlicher Versicherungsschutz fehlen. Dies muss jedoch geprüft werden.
Wer somit eine Einrichtung betreibt oder besitzt, die Übernachtungsmöglichkeiten bietet und diese anderen DLRG-Gliederungen oder Vereinen überlässt, muss sich ggf. extra versichern. Es fehlt am nötigen Haftpflichtversicherungsschutz.
Bitte setzt euch dann schnellstmöglich mit Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 in Verbindung.