Impressumspflicht bei Mails
Eine Impressumspflicht für Vereine und Privatpersonen gibt es nicht. Anders als die Informationspflichten auf der Internetseite sind die Angaben in E-Mails nicht im Telemediengesetz oder Rundfunkstaatsvertrag allgemein geregelt, sondern bisher ausschließlich für Kaufleute speziell im HGB, GmbHG und AktG.
Grundsätzlich empfehlen wir aber unseren Mitgliedern, die Kontaktdaten der Gliederung anzugeben, in deren Auftrag man die Mail verfasst hat.