Neugestaltung, Verbesserung und Umbenennung der erweiterten Sporthaftpflichtversicherung
In der unter dem Namen „erweiterte Sporthaftpflichtversicherung“ bekannten Versicherung sind Schäden an privaten Kraftfahrzeugen versichert, die im Interesse und Zwecke der DLRG eingesetzt werden. In der Vergangenheit war dieser Begriff Sporthaftpflicht oft sehr irreführend und selten in Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug zu bringen. Dies ändert sich nun.
Die "erweiterte Sporthaftpflichtversicherung" wird nun zukünftig "Kfz-Zusatzversicherung" heißen. Doch nicht nur der Begriff, sondern auch das Bedingungswerk und die besonderen Vereinbarungen ändern sich zum Jahreswechsel. Der Vertrag wurde weiter optimiert, der Versicherungsschutz verbessert und Wünsche der Gliederungen in das Vertragswerk aufgenommen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- neue Vertragsgrundlage sind aktuelle Versicherungsbedingungen aus der Kraftfahrzeugsparte
- der Geltungsbereich wurde von der BRD auf Europa ausgeweitet
- versichert sind ab sofort auch Fahrzeuge, die von einem Verwandten 2. Grades überlassen wurden (bisher nur 1. Grades)
- im Deckungsumfang „mit Prämienrückstufung“ werden ab sofort die Mehrkosten durch eine eigene Rückstufung für 5 Jahre übernommen (bisher nur 3 Jahre)
- Optimierung der Schadenabwicklung
Die vielen Änderungen waren jedoch nicht ganz ohne Prämienerhöhung realisierbar. Die vielen neuen Einschlüsse und steigenden Kosten bei Schadenzahlungen führen nunmehr seit über zehn Jahren mit konstanten Prämien erstmals zu einer geringen Prämienerhöhung. Diese gestaltet sich wie folgt:
ohne Prämienrückstufung | neu | bisher |
---|---|---|
Funktionsträger | 12,- € | 11,15 € |
stv. Funktionsträger | 6,50 € | 5,58 € |
Helferpauschale für | ||
Ortsgruppe / Bezirk / LV | 54,- € / 108,- € / 162,- € | 51,57 € / 103,15 € / 154,72 € |
mit Prämienrückstufung | neu | bisher |
---|---|---|
Funktionsträger | 20,- € | 18,26 € |
stv. Funktionsträger | 10,- € | 9,13 € |
Helferpauschale für | ||
Ortsgruppe / Bezirk / LV | 95,- € / 160,- € / 240,- € | 90,26 € / 154,72 € / 232,08 € |
Sämtliche Änderungen treten mit Jahreswechsel in Kraft. Die geänderten Informationsblätter mit Bedingungen werden ab 2012 zum Download hier zur Verfügung stehen.
Die Abrechnung dieser Versicherung mit den Gliederungen wird wie gewohnt im Januar eines jeden Jahres stattfinden. Ob diese zukünftig in einer Gesamtsumme oder mit den o.g. Einzelpositionen in Rechnung gestellt wird muss noch geprüft werden. für alle ist jedoch, dass sich an der Artikelnummer nichts geändert hat. Die neue "Kfz-Zusatzversicherung" wird wie gewohnt unter der Artikelnummer 60109801 laufen und über die Materialstellenrechnung belastet.
Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.