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Allergien durch Chlor? - DLRG: kein Grund zur Besorgnis

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) begrüßt die vorsorgliche Warnung des Umweltbundesamtes (UBA) vor möglichen Schädigungen von Kleinkindern mit allergischer Prädisposition durch Desinfektionsnebenprodukte in Schwimmbädern, sieht aber für Eltern keinen Grund zur Besorgnis. Helmut Stöhr, Leiter Ausbildung im Präsidium der DLRG: „Das Umweltbundesamt hat den Verdacht, dass Trichloramin – ein Desinfektionsnebenprodukt - in der Hallenbadluft bei Kindern unter zwei Jahren asthmaauslösend sein könnte. Eindeutige Nachweise für diese Annahme gibt es bisher nach unserer Kenntnis aber nicht. Alle Kinder über zwei Jahren und erwachsene Schwimmer können Bäder mit Wasseraufbereitung nach den anerkannten Regeln der Technik wie bisher ohne Bedenken nutzen“.

Nach Auffassung der DLRG, dem größten Anbieter von Schwimmausbildung in Deutschland, ist Babyschwimmen eine Erfolgsgeschichte mit sehr positiven Einflüssen auf die frühkindliche Entwicklung. Der Wasserkontakt unterstützt die gesunde Entwicklung des Kindes besonders, es wirkt körper-, bewegungs- und sinnesstimulierend, verbessert die motorische Koordination und fördert die Bindung zwischen Eltern und Kind, stärkt somit die sozialen Kontakte.

Zudem senkt eine frühzeitige Wassersicherheit die Gefahr zu Ertrinken und erleichtert das Schwimmen lernen. „Die Vorteile des Babyschwimmens für die Entwicklung des Kindes sind sehr groß. Wir empfehlen aber Eltern, in deren Familien Allergien aufgetreten sind, mit ihren Kindern in den ersten zwei Lebensjahren vorsorglich nicht zum Babyschwimmen zu gehen bis geklärt ist, ob sich der Verdacht bestätigt hat. In jedem Fall sollten Eltern vor dem ersten Babyschwimmen den Kinderarzt konsultieren“, rät Helmut Stöhr.

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