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Erneuter Brandschaden – massive Unterversicherung wird festgestellt!

Bereits im letzten Jahr wurde erneut eine Gliederung Opfer eines größeren Brandschadens. Boote, Funktechnik und Inventar wurden in hohem Maße beschädigt und zerstört. Inkl. Aufräumkosten beträgt die Schadenhöhe mehrere 10.000 Euro.

Doch die eigentliche Schadenhöhe bekommt die Gliederung nicht ausgezahlt, warum? Nach dem Brandschaden stellte ein Gutachter fest, dass die Gliederung weitaus mehr Material in den versicherten Räumen lagern hatte, als versichert wurden. Somit ist vom Wert weniger versichert, als in den Räumlichkeiten an Material lagerte. Dies nennt man „Unter­ver­sicherung“. Wird diese festgestellt, so entschädigt der Versicherer die Schadenhöhe im selben Verhältnis wie sie zw. Versicherungssumme und eigentlich lagernden Werten besteht.

Beispiel:

Versichert sind 50.000 Euro, es lagern aber 100.000 Euro an Gegenständen in den Räumen.

Die Gliederung ist somit um 50% (die Hälfte der eigentlich lagernden Summe) unterversichert. Bei einem Schaden werden somit auch nur 50% entschädigt. Dies macht bei einem Schaden von 25.000 Euro „nur“ 12.500 Euro Entschädigung. Wird alles zerstört, so würde in dem Beispiel die Entschädigung statt 50.000 Euro „nur“ 25.000 Euro betragen, 50% von der Schadenhöhe.

Wie kann es jedoch zu solchen Unterschieden kommen? Warum werden nicht alle Werte richtig berücksichtigt?

Die Ermittlung der „richtigen“ Versicherungssumme ist nicht immer ganz einfach. Oft schlummern in den DLRG-Räumen sehr alte Materialien wie z.B. Tische, Stühle, Schränke. Diese wurden der DLRG einmal gespendet und lassen sich heute nur schwer mit Werten erfassen. Elektronische Geräte lagern in den Schränken, werden schon seit vielen Jahren nicht mehr genutzt, aber auch diese müssen immer zum Neuwert berücksichtigt werden.

So lagern in den DLRG-Räumen schnell mal umgerechnet ein paar Zehntausend Euro, die von den Gliederungen nur mit sehr geringen Werten berücksichtigt werden.

Die richtige Versicherungssumme bildet sich aus sämtlichen beweglichen Materialien in den versicherten Räumlichkeiten. Hierbei ist es egal ob dies Material ungenutzt in der Ecke liegt oder ständig benutzt wird. Versichert ist die Wiederbeschaffung zum Neuwert. Dies bedeutet, dass der Preis angesetzt werden muss, um den beschädigten Gegenstand neu zu beschaffen. Dies können für eine 20 Jahre alte Sitzgarnitur schnell mal ein paar Tausend Euro sein.

Wie ermittelt man also die richtige Versicherungssumme?

Die Gliederung sollte sich eine Materialliste anlegen. In dieser sollten große und hochwertige Gegenstände einzeln erfasst sein. Kleinere Gegenstände wie z.B. Büromaterial kann gut pauschal aufgenommen werden. Anschließend sollte man die Wiederbeschaffung zum Neuwert ermitteln. Hierbei hilft besonders das Internet weiter, wenn Gerätschaften vor Ort nicht mehr angeboten werden. Gibt es die Gegenstände gar nicht mehr, muss der Neuwert eines vergleichbaren Gegenstandes angesetzt werden.

Wenn diese Liste gewissenhaft angelegt wird und alles erfasst wird, dann sollte jede Gliederung den richtigen Neuwert, der als Versicherungssumme anzusetzen ist, ermitteln können. Gliederungen, die einen Inventarversicherungsvertrag besitzen, sollten auf jeden Fall regelmäßig (einmal im Jahr empfehlenswert) den Wertebestand prüfen und die Versicherungssumme ermitteln. Diese sollte dann sofort mit dem Vertrag verglichen und Änderungen bekannt gegeben werden.

Nur so kann erreicht werden, dass sich eine Gliederung nach einem Schadenfall auch alle beschädigten oder entwendeten Gegenstände wieder beschaffen kann.

Bei Fragen steht euch Florian Nötzel-Albertus, aus der Versicherungsstelle im Bundesverband, unter der Telefonnummer 05723/955-414 gerne zur Verfügung.

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