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DLRG-Qualifikationen und DOSB-Lizenzen: Anerkennung des DLRG-Lehrscheins

Im Rahmen der Überarbeitung der DOSB-Ausbildungsvorschriften hatte auch der Bundesverband der DLRG seine Ausbildungskonzeptionen zur Prüfung erneut eingereicht und 2008 das Signal zur Durchführung seiner Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Diese Maßnahmen werden in den Rahmen-Richtlinien der DLRG erläutert und beschrieben (kostenfreier Download unter http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/ausbildung/lizenzen.html).

Entsprechend dieser festgelegten Inhalte und dem vereinbarten Lizenzvergabeverfahren kann die Lehrscheinausbildung für den Erwerb der DOSB-Lizenz Trainer C Breitensport Rettungsschwimmen anerkannt werden und „Lehrscheininhaber können im Gültigkeitszeitraum ihrer Qualifikation, sofern sie Mitglied der DLRG sind, über den Bundesverband die DOSB Lizenz Trainer C Breitensport Rettungsschwimmen beantragen“ (Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen, 181.2 Prüfung).

Damit gelten für die DOSB-Lizenz die gleichen Voraussetzungen bzgl. Gültigkeitszeitraums (nach Erwerb bis zum 31.12. des 3. Folgejahres) und Verlängerung wie für den Lehrschein. Während der Lehrschein im Landesverband ausgestellt und verlängert wird, kann die Lizenz Trainer C Breitensport Rettungsschwimmen aufgrund der Vereinbarung der Spitzenverbände mit dem DOSB und der festgelegten Verfahrensweisen nur über den Landesverband beim Bundesverband (DVV) bearbeitet werden.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der DLRG unter http://www.dlrg.de/fuer-mitglieder/ausbildung/lizenzen.html

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