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Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung im Rettungssport

Ortwin Kreft, Leiter Einsatz im Präsidium, hat jetzt ein Merkblatt zum Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung im Rettungssport herausgegeben. Danach wird als Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe anerkannt:

  • mindestens acht Doppelstunden umfassender Erste Hilfe Kurs nicht älter als drei Jahre
  • mindestens vier Doppelstunden umfassendes Erste Hilfe Training nicht älter als drei Jahre 
  • DRSA Silber nicht älter als drei Jahre  
  • Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung  
  • Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder
  • zahnärztliche Ausbildung 
  • Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester; Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger; Hebamme, Entbindungspfleger; Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger; Arzthelferin, Arzthelfer; Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur; medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast, EH-Ausbilder, San-Ausbilder, Med.-techn. Assistenten, operationstechnische Assistenten 
  • Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer 
  • Bescheinigung einer gültigen rettungsdienstlichen Ausbildung (Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter) 
  • Bescheinigung einer Sanitätsausbildung (nicht älter als 3 Jahre) bzw. eines Sanitätstrainings (nicht älter als 2 Jahre)

Das Merkblatt ist hier im Internet als Download eingestellt.

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