Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung im Rettungssport
Ortwin Kreft, Leiter Einsatz im Präsidium, hat jetzt ein Merkblatt zum Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung im Rettungssport herausgegeben. Danach wird als Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe anerkannt:
- mindestens acht Doppelstunden umfassender Erste Hilfe Kurs nicht älter als drei Jahre
- mindestens vier Doppelstunden umfassendes Erste Hilfe Training nicht älter als drei Jahre
- DRSA Silber nicht älter als drei Jahre
- Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
- Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder
- zahnärztliche Ausbildung
- Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester; Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester, Kinderkrankenpfleger; Hebamme, Entbindungspfleger; Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer, Altenpflegerin, Altenpfleger; Arzthelferin, Arzthelfer; Rettungsassistentin, Rettungsassistent, Masseurin, Masseur; medizinische Bademeisterin, medizinischer Bademeister, Krankengymnastin oder Krankengymnast, EH-Ausbilder, San-Ausbilder, Med.-techn. Assistenten, operationstechnische Assistenten
- Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer
- Bescheinigung einer gültigen rettungsdienstlichen Ausbildung (Rettungshelfer bzw. Rettungssanitäter)
- Bescheinigung einer Sanitätsausbildung (nicht älter als 3 Jahre) bzw. eines Sanitätstrainings (nicht älter als 2 Jahre)
Das Merkblatt ist hier im Internet als Download eingestellt.